Die neue Bäderregelung

Kerstin Bruns
Kerstin Bruns
Redakteurin

Die neue BäderregelungWas beinhaltet die Bäderregelung?

Was im normalen Sprachgebrauch als Bäderregelung tituliert wird, heißt im Beamtendeutsch Bäderverkaufsverordnung und trifft damit den Nagel so ziemlich auf den Kopf.

Denn darum geht es: Es ist eine Verordnung, an welchen Sonn- und Feiertagen die Geschäfte in touristischen Regionen öffnen dürfen.

Gleichermaßen wird geregelt, wer öffnen und was verkauft werden darf.


In Mecklenburg-Vorpommern gab es immer wieder Diskussionen über die Gestaltung der Bäderregelung. Schließlich sind nicht nur die Händler davon betroffen sondern auch die Arbeitnehmer, deren Interessen ebenso beachtet werden müssten.

Befürworter der Neugestaltung und Optimierung dieser Regelung sahen und sehen die Nachteile darin, dass diese derzeit nicht ausreichend auf die Bedürfnisse des modernen Tourismus ausgelegt waren und sind.

Zudem sind Nachteile zu den touristischen Destinationen im Nachbarland Schleswig-Holstein zu befürchten. Da die Bäderverkaufsverordnung in den touristischen Orten in Schleswig-Holstein wesentlich großzügiger für die Händler ausgelegt wurde, hatten die Gewerbetreibenden in Mecklenburg-Vorpommern häufig das Nachsehen.

Gerade in der Vor- und Nachsaison, wenn alle Seebäder um Gäste buhlen, entstand in Schleswig-Holstein aufgrund der besseren und längeren Öffnungszeiten und mehr Öffnungstagen im Handel ein erheblicher Wettbewerbsvorteil.


Mit der Umsetzung der neuen Bäderverkaufsverordnung zieht nun auch Mecklenburg-Vorpommern nach und plant umfangreiche Neuerungen.

Mehr Sonntage zum Bummeln und ShoppenDie Inhalte der neuen Bäderregelung

Anfang 2025 gab die Landesregierung MV bekannt, dass diverse Anpassungen in Planung sind und am 18.02.25 wurden durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit folgende Aktualisierungen bekannt gegeben:

  • Die verkaufsoffenen Sonn-und Feiertage werden von derzeit 28 auf 38 pro Jahr erhöht.
  • Ebenso wird der Saisonbeginn bereits am 15. März genehmigt (bisher 15. April), die Saison soll dann bis zum 31.Oktober dauern.
  • Vom 17. Dezember bis 08. Januar sind zusätzliche Sonntagsöffnungen möglich. Das betrifft sowohl den 4. Advent als auch die Sonntage nach Weihnachten und Neujahr. Zudem dürfen die Geschäfte auch am 2. Weihnachtsfeiertag sowie Neujahr öffnen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Die neue Bäderverkaufsverordnung


Abschließend ist zu sagen, dass durch diese neue Bäderregelung die Wirtschaft in den touristischen Regionen, wie zum Beispiel auch in unserem Ostseebad Boltenhagen, angekurbelt wird und die wirtschaftliche Benachteiligung in diesen Bereichen gegenüber dem Nachbarland aufgehoben wird.


Im Strandpalais im Herzen von Boltenhagen sind ebenfalls mehrere Möglichkeiten zum Shoppen.

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Auch unsere Gäste profitieren von der optimierten Bäderregelung.

Wie schön, dass man nun an mehr Sonntagen durch die Geschäfte bummeln kann. Wir sehen das als Bereicherung in der Vor- und Nachsaison für das Ostseebad Boltenhagen.


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